Häufig gestellte Fragen

Habe ich Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Ab Pflegegrad 1 haben Sie einen monatlichen Anspruch auf 125EUR nach SGB XI.

Ja, dürfen sie, denn sie sind versichert.

Da wir eine einheitliche Qualität leisten wollen, bringen wir unsere Reinigungsmittel selber mit.
Wenn Sie aber dennoch die eigenen Reinigungsmittel bevorzugen, geben Sie uns einfach einen Wink!

In der Tat wäre es hilfreich, wenn die Flächen oder auch die Fensterbänke freigeräumt sind, da ja im Vorfeld eine Preiseinigung stattgefunden hat. Daher wäre es ein zeitlicher Faktor, den wir dann berechnen müssen.
Wenn Sie aber wünschen, dass wir die Fensterbänke freiräumen, teilen Sie uns dies bitte bei der Buchung mit!

Während der Leistungserbringung sollten Sie anwesend sein.
WICHTIG: Eine Durchführung im Rahmen des Entlastungsbeitrags von 125EUR kann die Leistung NICHT erbracht werden, wenn Sie im Krankenhaus, Reha, o.ä. sind!

Wir brauchen lediglich ihre Anschrift, die Versicherten Nummer und das aktuelle Guthaben.

Ein Abrechnung direkt über die LieblingsHelfer ist leider nicht möglich, aber wir können mit der angegliederten A&S Nachbarschaftspflege oder der Sozialstation „Die Brücke“ abrechnen.

Ja, die erbrachte Leistung ist im Rahmen des §35a EStG absetzbar.

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